G E B Ü H R E N
Nachdem Sie sich kostenlos & unverbindlich » angemeldet haben, erhalten Sie unser Gebühren Angebot. Je nach Art der durchzuführenden Leistung und in Abhängikeit der Anzahl Ihrer Gläübiger entstehen folgende Gebühren:
» Schuldenbereinigungsplan Verfahren je nach Höhe Ihrer bestehenden Verbindlichkeiten
» Verbraucher Insolvenz Verfahren von € 80.- bis maximal € 590.-
» Regel Insolvenz Verfahren von € 120.- bis maximal € 790.-
Wir garantieren: Weitere Gebühren werden wir nicht erheben. Auch die erforderliche Bescheinigung (Verbraucher Insolvenzverfahren) durch eine gegeignete Stelle oder Person nach § 305 Abs.1 Nr.1 ist bereits enthalten.
L E I S T U N G E N
Schuldenbereinigungsplan Verfahren
- Zusammenfassung Ihrer Verbindlichkeiten in einer Gläubigerliste
- Individuelle Schreiben an Ihre Gläubiger mit entsprechenden Aussergerichtlichen Einigungsvorschlägen
- Evt. Nachverhandlungen bis zur Aussergerichtlichen Einigung
- Überwachung aller Fristen
- Nachkontrolle auf Herausgabe von evt. vorhandenen Schuldtiteln u. Löschungsbewilligungen f.d. Schufa
Je nach Sachlage und Anzahl Ihrer Gläubiger entstehen Gebühren, die in 2 Teilzahlungen zu begleichen sind. Die Höhe der Gebühren teilen wir Ihnen nach Auswertung Ihrer » Registrierung mit.
Verbraucher Insolvenzverfahren
- Gesetzlich vorgeschriebener Aussergerichtlicher Einigungsversuch. Wenn dieser scheitert:
- Antrag auf Verbraucher Insolvenzverfahren nach § 305 InsO. mit allen erforderlichen Anlagen1,2,2A,3,4,5,5A-5K,6,7,7A-7C
- Gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung Anlage 2 (Geprüft und Bescheinigt durch einen Rechtsanwalt lt. § 305 Abs.1 No.1 Inso.O)
- Antrag auf » Restschuldbefreiung
- u.U. Antrag zur Einstellung von » Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zwecks Sicherung der Masse
- Antrag auf Stundung der » Verfahrenskostenstundung
- Überwachung aller Fristen
Je nach Sachlage und Anzahl Ihrer Gläubiger entstehen Gebühren zwischen € 80,00 - maximal € 490,00 inkl. Mwst. die in 2 Teilzahlungen zu begleichen sind.
Regel Insolvenzverfahren
- Antrag auf Regel Insolvenzverfahren nach § 305 InsO. mit allen erforderlichen Anlagen
- Antrag auf » Restschuldbefreiung
- u.U. Antrag zur Einstellung von » Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zwecks Sicherung der Masse
- Antrag auf Stundung der » Verfahrenskostenstundung
- Überwachung aller Fristen
Je nach Sachlage und Anzahl Ihrer Gläubiger entstehen Gebühren zwischen € 80,00 - maximal € 690,00 inkl. Mwst. die in 2 Teilzahlungen zu begleichen sind.
Ausser den o.g. Gebühren fallen definitiv keine weiteren Kosten, Gebühren etc. für Sie an.
In aller Regel hat der Schuldner nach Zustandekommen einer Aussergerichtlichen Einigung oder Abgabe des Insolvenzantrages monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung, da sporadische und eher dem Zufall überlassene Zahlungen an die Gläubiger nicht mehr erfolgen.
Es gelingt uns, die Kosten so niedrig zu halten, weil wir ausschließlich in diesem Bereich tätig sind und zur Bearbeitung der Verfahren eine spezielle Software verwendet wird und wir Ihre aktive Mitarbeit voraussetzen. Weiterhin erwarten wir, dass Sie mit uns getroffene Vereinbarungen einhalten.
Wir sehen uns solange in der Pflicht, bis Ihr Insolvenzverfahren eröffnet wird